Gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 StVO wird die Fahrerlaubnis unwiderruflich bei Erreichen eines Punktestandes von 8 oder mehr entzogen. Wenn Sie wissen wollen, wie viel Punkte Ihr „Konto“ in Flensburg aufweist, sprechen Sie uns gern an. Wir holen eine amtliche Auskunft beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg ein.