Haftungsrecht

Rechtsanwaltskanzlei
Tim Dammenhayn
– Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall

Falls Sie mit Ihrem Fahrzeug unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, haben Sie gegen den Schädiger bzw. dessen Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung einen Schadensersatzanspruch. Dieser setzt sich aus verschiedenen Positionen zusammen. Sofern kein Totalschaden an Ihrem Fahrzeug vorliegt, können Sie zwischen konkreter Abrechnung (durch Reparatur) oder fiktiver Abrechnung (nach Maßgabe eines Kostenvoranschlages oder eines Sachverständigengutachtens) wählen.

Bevor Sie einen Ersatzwagen anmieten, sollten Sie uns ansprechen. Denn einen Mietwagen bekommen Sie nur unter engen Voraussetzungen vollständig bezahlt. Die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ist nicht verpflichtet, alle Preise zu bezahlen. Bevor Sie deshalb finanzielle Verluste hinnehmen müssen, sprechen Sie uns vorab an.

Im Falle eines für Sie unverschuldeten Verkehrsunfalls ist die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers verpflichtet, die Gebühren unserer Inanspruchnahme zu erstatten. Das bedeutet für Sie, dass Sie berechtigt sind, sich bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall immer an den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu wenden. Dieser führt die gesamte Korrespondenz mit der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers und achtet darauf, dass Sie diejenigen Ansprüche erhalten, die Ihnen rechtlich zustehen.

Weitere mögliche Schadenspositionen nach einem Verkehrsunfall können sein:

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die Kosten ärztlicher Heilbehandlung

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Rente infolge teilweiser oder dauernder Erwerbsminderung

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Verdienstausfall

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Immaterielle Schadensersatzansprüche (z.B. Schmerzensgeld)

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Nutzungsausfall, Standkosten oder Wertminderung an Ihrem Fahrzeug

Sie sind teilweise für einen Verkehrsunfall mitverantwortlich und die gegnerische Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung hat Ihnen eine Mitschuld eingeräumt? Wenn Sie über eine Fahrzeugvollversicherung (Vollkaskoversicherung) verfügen, können Sie unter Umständen Ihr Quotenvorrecht ausüben und über diesen „Umweg“ trotzdem nahezu Ihren gesamten Fahrzeugschaden regulieren lassen. Wie das funktioniert, erklären wir Ihnen gern in einem Beratungsgespräch. Kommen Sie dazu auf uns zu.