– Beratung zu Ihrem Punktekonto
Gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 StVO wird die Fahrerlaubnis unwiderruflich bei Erreichen eines Punktestandes von 8 oder mehr entzogen. Wenn Sie wissen wollen, wie viel Punkte Ihr „Konto“ in Flensburg aufweist, sprechen Sie uns gern an. Wir holen eine amtliche Auskunft beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg ein.
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Wenn die Fahrerlaubnisbehörde Anhaltspunkte dafür hat, dass Eignungszweifel im Zusammenhang mit einer Alkoholproblematik oder bei Betäubungs- bzw. Arzneimitteln bestehen, kann Ihnen unter Umständen auch die Fahrerlaubnis entzogen werden. Auch dazu beraten wir Sie gern.