Sie werden mit einer Anzeige oder einer Vorladung konfrontiert?
Wir beraten Sie gerne!
Strafrecht
Wenn Sie sich mit einer Anzeige, einer Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung, einer Anklageschrift oder gar einer Ladung zur Hauptverhandlung konfrontiert sehen, ist es unbedingt zu empfehlen, dass Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen und vorab Kontakt mit einem Strafverteidiger aufnehmen, um den Sachverhalt zu analysieren und das weitere Vorgehen zu besprechen.
Der Verteidiger wird einen anberaumten Vernehmungstermin bei den Ermittlungsbehörden absagen und die weitergehende Korrespondenz führen. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Nutzen Sie die Möglichkeit der Kontaktaufnahme über unser Online-Kontakt-Formular. Nach Eingang Ihrer Nachricht wird Ihr Anliegen umgehend bearbeitet. Sollten wir zur weiteren Bearbeitung Ihres Anliegens sowie der Prüfung der Sach- und Rechtslage noch weitergehende Informationen oder Unterlagen benötigen, werden wir diese schnellstmöglich und effizient bei Ihnen anfordern.
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