– Schadensersatz nach einem Autokauf
Sie haben sich ein neues oder gebrauchtes Kfz angeschafft (gekauft oder geleast) und festgestellt, dass das Kfz mangelhaft ist? Der Gesetzgeber räumt Ihnen in diesem Fall gemäß § 437 BGB umfangreiche Rechte ein. Dabei ist es jedoch von besonderer Bedeutung, dass bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden, bevor Sie diese Rechte mit Erfolg geltend machen können.
Sprechen Sie uns dazu gern an. Wir beraten Sie.