Ordnungswidrigkeitenrecht

Rechtsanwaltskanzlei Tim Dammenhayn

– Blitzer

Geschwindigkeitsüberschreitungen sind die häufigsten Vergehen im Straßenverkehr. Sollten Sie „vom Blitz getroffen“ worden sein und einen Anhörungsbogen oder gar Bußgeldbescheid erhalten haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Welche Geldbuße, richtet sich nach dem Bußgeldkatalog (BKat). Darin wird unterteilt, ob die Tat innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften begangen wurde und auch, ob Sie beispielsweise innerhalb eines Jahres ein zweites Mal die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mindestens 26 km/h überschritten haben.

Die gängigsten Messverfahren lauten:

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Einheitssensor (ESO ES 3.0 und ESO ES 8.0)

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Radar (Traffipax, Multanova)

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Laser (Riegl FG 21P, Leivtec, PoliscanSpeed)

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Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren (Provida)

Sicherheitsabstand

Auch das Unterschreiten des zulässigen Sicherheitsabstandes ist ein häufiges Vergehen im Straßenverkehr und richtet sich danach, wie der Abstand zum Vordermann bei welcher Geschwindigkeit ist. Die geläufige Faustformel lautet: „halber Tachowert“. Ist die Abstandsunterschreitung erheblich, droht im schlimmsten Fall ein Fahrverbot.

Wenn Sie einen Anhörungsbogen wegen eines Abstandsverstoßes erhalten haben, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf, bevor Sie Angaben zur Sache machen.

Handyverstoß

Wenn Sie ein Fahrzeug im Straßenverkehr führen, dürfen Sie gemäß § 23 Abs. 1a StVO ein elektronisches Gerät, dass der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, grundsätzlich nicht benutzen. Der Verordnungsgeber hat hier nicht nur „Handyverstoß“ unter Strafe gestellt, sondern den Tatbestand auf nahezu alle elektronischen Geräte, die der Information oder Organisation dienen, ausgeweitet.

Rotlichtverstoß / Rote Ampel

Das Überfahren einer roten Ampel ohne Sachbeschädigung oder Gefährdung wird mit einer empfindlichen Geldbuße sowie mindestens einem Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg geahndet.

Beträgt die Dauer der Rotlichtphase nicht mehr als 1 Sekunde, liegt ein sogenannter einfacher Rotlichtverstoß vor; ist sie länger, liegt ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor. Im Falle eines qualifizierten Rotlichtverstoßes tritt neben die Geldbuße noch ein Fahrverbot.
Wenn Sie einen Anhörungsbogen wegen eines Rotlichtverstoßes erhalten haben, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf, bevor Sie Angaben zur Sache machen.