Beratung bei Mitschuld durch gegnerische Versicherung
Sie sind teilweise für einen Verkehrsunfall mitverantwortlich und die gegnerische Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung hat Ihnen eine Mitschuld einräumt? Wenn Sie über eine Fahrzeugvollversicherung (Vollkaskoversicherung) verfügen, können Sie unter Umständen Ihr Quotenvorrecht ausüben und über diesen „Umweg“ trotzdem nahezu Ihren gesamten Fahrzeugschaden regulieren lassen. Wie das funktioniert, erklären wir Ihnen gern Beratungsgespräch. Kommen Sie dazu auf uns zu.